Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Haushaltsgesetz 1999
HG 1999§ 1 Feststellung des Haushaltsplanes
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des
Landes Brandenburg für das Haushaltsjahr 1999 wird in Einnahmen und
Ausgaben auf 19 090 313 800 Deutsche Mark festgestellt. Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen beläuft sich auf 4 912 507 800 Deutsche
Mark.